Freiheitsberaubung bei Kontrollen?
Kürzlich habe ich auf der Fahrt von St.Gallen nach Trogen eine Billettkontrolle erlebt. Eine Kundin hatte vergessen zu lösen. Sie hätte in der Notkersegg aussteigen müssen. Weil die Abarbeitung des Schwarzfahrens bis zu dieser Haltestelle aber noch nicht abgeschlossen war, hat die Kontrolleurin der Kundin das Aussteigen verweigert. Diese musste somit bis zum Schützengarten fahren und dann wieder den Zug nach zurück nach St.Gallen nehmen. Früher sind Kontrolleure mit Schwarzfahrern dort ausgestiegen, wo der Kunde das gewünscht hat.
Meine Anfrage bei der Bahn betreffend dieser Änderung und ob das System verbessert werden könnte, wurde in einer ersten Reaktion so beantwortet: «Wir haben mit dem betreffenden Kontrollpersonal den von Ihnen beschriebenen Ablauf besprochen und können keine Unregelmässigkeiten betreffend der Vorgehensweise feststellen»
Erst auf nochmalige, kritische Nachfrage wurde dann spezifiziert: «Wir sind bestrebt, in all unseren Bereichen einen optimalen Kundenservice zu leisten und werden Ihr Anliegen im Fachbereich intern besprechen. Im Nachhinein kann es wirklich sein, dass man dies und jenes hätte verbessern können. Ob das in diesem Fall sein wird, wird sich bei der internen Besprechung zeigen.»
Ich hoffe doch sehr, dass die Appenzellerbahnen in Zukunft auf Freiheitsberaubungen bei vergesslichen Kunden verzichten.